SPÖ Bad Kreuzen bringt Durchfahrverbot für Siedlungs- und Wanderstraße Neuaigen in den Gemeinderat
Für mehr Sicherheit und Lebensqualität: SPÖ fordert Grundsatzbeschluss und rasche Einleitung des Verfahrens – Petition erhält breite Unterstützung
Bad Kreuzen. Mehr Sicherheit für Anrainer, Kinder, Wandernde und alle, die in Neuaigen zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind: Die SPÖ Bad Kreuzen bringt bei der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Durchfahrverbot der Siedlungs- und Wanderstraße Neuaigen“ ein.
Konkret soll der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für ein Durchfahrverbot mit Ausnahme des Anrainerverkehrs fassen und die dafür notwendigen Verfahrensschritte unverzüglich einleiten.
„Unsere Siedlungs- und Wanderstraße ist kein notwendiger Durchzugsweg. Sie soll vor allem eines sein: sicher und lebenswert. Deshalb wollen wir, dass der Gemeinderat jetzt den nächsten Schritt setzt und das Verfahren für ein Durchfahrverbot einleitet“, betont die SPÖ Gemeinderätin Sieglinde Luger.
Sicherheit steht im Mittelpunkt
Die Straße wird nicht nur von Anrainern genutzt, sondern ist gleichzeitig eine Wanderstraße. Gerade in einem Ort, der sich als erstes zertifiziertes Wanderdorf Oberösterreichs positioniert, müsse die Sicherheit der Wandernden und die Qualität der Wanderwege einen besonderen Stellenwert haben.
Auf der Siedlungs- und Wanderstraße befinden sich mehrere erkennbare Gefahrenbereiche – darunter enge Stellen, Kurven, Kreuzungsbereiche, Ausfahrten und eine Kuppe. Gerade dort treffen unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander.
Die SPÖ stellt daher auch die Frage, welche Verantwortung bei Unfällen in diesen bekannten Gefahrenbereichen besteht. „Wenn Gefahrenstellen bekannt sind und gleichzeitig eine alternative Umfahrungsmöglichkeit vorhanden ist, müssen wir handeln, bevor etwas passiert“, so die SPÖ Politikerin.
Kein Zeitgewinn durch die Durchfahrt
Auch verkehrstechnisch sieht Luger keinen überzeugenden Grund für den Durchzugsverkehr. Bei angepasster Geschwindigkeit und dem notwendigen Fahren auf Sicht ist auf der kurvenreichen und teilweise engen Strecke kein relevanter Zeitvorteil zu erwarten. Gleichzeitig entstehen Belastungen und Risiken für jene, die unmittelbar an der Straße wohnen oder dort unterwegs sind.
Ein Durchfahrverbot – ausgenommen der Anrainerverkehr – würde daher den unnötigen Durchzugsverkehr reduzieren, ohne die Erreichbarkeit der betroffenen Wohnbereiche einzuschränken.
Weniger Verkehr bedeutet auch weniger Belastung für die Gemeindestraße
Die Straße ist eine Gemeindestraße. Damit trägt die Gemeinde und letztlich die Allgemeinheit die Kosten für deren Erhaltung und Reparatur.
„Jeder zusätzliche Verkehr bedeutet auch zusätzliche Abnutzung. Weniger unnötiger Verkehr entlastet daher nicht nur die Anrainer und Wandernden, sondern langfristig auch das Gemeindebudget“, erklärt Sieglinde Luger.
Petition zeigt: Das Anliegen wird von vielen unterstützt
Parallel zum Antrag im Gemeinderat wurde eine Petition für ein Durchfahrverbot der Siedlungs- und Wanderstraße in Neuaigen gestartet. Die Forderung wird von vielen Neuaigner, Bad Kreuzner und auch Besucher des Wanderdorfes unterstützt.
Die SPÖ sieht den Antrag im Gemeinderat deshalb als wichtigen nächsten Schritt: „Die Bürger:innen haben ihr Anliegen deutlich gemacht. Jetzt ist es an der Zeit, dass auch der Gemeinderat Verantwortung übernimmt. Ein Grundsatzbeschluss würde dem Anliegen zusätzliches Gewicht verleihen und zeigen, dass die Sicherheit und Lebensqualität unserer Bevölkerung ernst genommen werden.“
Die Petition kann online unterzeichnet werden:
www.spooe.at/bad-kreuzen-petition/
SPÖ Bad Kreuzen: Für mehr Sicherheit. Für mehr Lebensqualität. Für eine Siedlungs- und Wanderstraße, die ihren Namen verdient.
Überhaupt ist der SPÖ Bad Kreuzen die Vertretung der Anliegen der Bürger:innen ein vordringliches Anliegen. Daher hat die Gemeinderätin Sieglinde Luger auch die Einführung einer Bürger:innen-Stunde vor der Gemeinderatssitzung beantragt. Auch dieser Antrag wird bei der Gemeinderatssitzung am 29. September im Gemeinderat behandelt.