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Verfassungsgerichtshof gibt Gusenbauer-Jäger Recht

Erleichterung bei Marianne Gusenbauer-Jäger. Der Vorwurf gegen die Schwertberger SPÖ-Bürgermeisterin, von 2009 bis 2012 zu viele Bezüge erhalten zu haben, ist nun nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entkräftet. „Ich war immer der festen Überzeugung, dass ich nichts Falsches gemacht habe. Jetzt ist das Ganze rechtlich geklärt. Großen Dank an Joschi Ackerl und Gemeindereferent LH-Stv. Reinhold Entholzer, die mich in dieser Sache immer voll unterstützt haben“, sagt Gusenbauer-Jäger, die vom Schwertberger Anwalt Dr. Friedrich Bamer vertreten wurde.
Die Opposition in Schwertberg hatte ja heftig kritisiert, dass Gusenbauer-Jäger in den oben genannten Jahren eine Witwenpension und eine Firmenpension ihres verstorbenen Mannes erhalten habe – zusätzlich zu ihrem hauptberuflichen Gehalt als Bürgermeisterin.
Gusenbauer-Jäger wurde 2010 von der oö. Gemeindeaufsicht informiert, dass ihre Rechtsauffassung nicht der des Landes entspreche. Sie habe damals ihre Bezüge als Bürgermeisterin allerdings nicht auf nebenberuflich geändert, weil sie vom Land erwartet hätte, dass ein Feststellungsbescheid ausgestellt werde. „Das ist aber nicht geschehen.“ Sie hätte noch sämtliche Schritte unternommen, ihre Witwenpension ruhend zu stellen. „Diese Möglichkeit hat das Gesetz aber nicht zu bieten. Ich bin unendlich froh, dass mir der Verfassungsgerichtshof Recht gegeben hat, indem er feststellte, dass die betreffenden Bestimmungen des Landes verfassungswidrig sind, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Ich habe immer gesagt: Ich bin von Beruf Bürgermeisterin und nicht Witwe.“
Oberösterreichs SPÖ-Chef LH-Stv. Reinhold Entholzer:  „Die parteipolitische Hetze gegen die Person Gusenbauer-Jäger ist  nun zu Ende. Die politischen Gegner können die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht ignorieren. Es steht fest, dass Gusenbauer-Jäger für viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen gangbaren Weg erkämpft hat.“

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