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Geld zurück vom Finanzamt

11. Januar 2018

Geld zurück vom Finanzamt

Jährlich verbleiben dem Finanzminister 200 – 300 Millionen Euro an Steuergutschriften, weil die Arbeitnehmer und Pensionisten die steuerlichen Absetzmöglichkeiten nicht nutzen bzw. keine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Schon geringe Absetzposten wie ein Kirchenbeitrag und Spenden bringen einen Geldbetrag, mit dem man einen Einkauf für den tägliche Bedarf bezahlen kann.

Für die Veranlagung 2017 gibt es im kommenden Jahr einige Erleichterungen: Versicherungsprämien, Kirchenbeiträge, Spenden und den Nachkauf von Versicherungszeiten  werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und werden somit als Sonderausgaben berücksichtigt. Werbungskosten sind Ausgaben für den Beruf. Diese müssen aber weiterhin beantragt werden. Ebenso sind die außergewöhnlichen Belastungen (in der Regel sind dies Krankheitskosten mit und ohne Behinderung sowie eventuelle Begräbniskosten und Pflegekosten) in das Formular einzutragen. Nicht zu vergessen sind die Ausgaben für die Kinderbetreuung und die Kosten für eine auswärtige Berufsausbildung für die Kinder.

Mit einem Zugangscode für das Finanz Online kann man die Arbeitnehmerveranlagung problemlos durchführen und man erhält die Steuergutschrift in der Regel rascher als mit dem Antragsformular.

Wichtig: Wer die Arbeitnehmerveranlagung 2012 noch nicht beantragt hat, muss diese unbedingt noch heuer beim Finanzamt einreichen, da die 5 Jahresfrist mit 31.Dezember 2017 endet!

 

 

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