SPÖ Bezirksorganisation Perg

Möglichkeiten, wie du die SPÖ unterstützen kannst

Mitmachen

Frauenhäuser Oberösterreich – Bilanz 2013

Einleitung

Laut Statistik vom Gewaltschutzzentrum OÖ waren im Jahr 2012 in Oberösterreich 1.539 Frauen von Gewalt betroffen. Gerade in diesem Bereich wird aber von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, weil Betroffene keine Meldung bei der Polizei erstatten.

Das Ausmaß der Gewalt zeigt ein kürzlich vorgestellter Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), der die Ergebnisse der weltweit größten Erhebung über Gewalt gegen Frauen vorstellt. Demnach ist jede dritte Frau in der EU von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Österreich schneidet besser ab und gehört im Ländervergleich mit 13 Prozent zu den eher sicheren Ländern.

Rechtlichen Schutz erhalten die Betroffenen in Österreich durch das Gewaltschutzgesetz, das erstmalig im Mai 1997 in Kraft getreten ist.  Am 1. Juni 2009 trat das sogenannte Zweite Gewaltschutzgesetz in Kraft, das den Schutz für Opfer und ihre Unterstützung in weiten Teilen verbessert hat. Eine weitere wesentliche Verbesserung wurde durch das im Jahr 2013 novellierte Sicherheitspolizeigesetz erreicht.  Durch diese im September 2013 in Kraft getreten Novelle kam es zu einer Ausweitung des Betretungsverbotes und der Wegweisung. Dem Gefährder kann nun neben dem Betreten der Wohnung auch die Betretung der Schule, des Kindergartens und des Hortes versagt werden. Die Polizei ist verpflichtet, die Leitung der jeweiligen Einrichtung zu informieren.

Die Ausweitung des Betretungsverbots war notwendig, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass Schulen und Kindergärten nicht vor Gefährdern geschützt sind und Kinder auch in diesen Einrichtungen zu Opfern von Gewalt werden können. Seit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle gelten Verstöße gegen einstweilige Verfügungen nun als Verwaltungsübertretungen. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass es keine raschen und effektiven Sanktionsmaßnahmen gab, wenn ein Gefährder die einstweilige Verfügung nicht befolgte. Die Schaffung eines Verwaltungsstrafbestandes ermöglicht nun eine effektive Durchsetzung einstweiliger Verfügungen und trägt zum Schutz der Opfer von Gewalt und beharrlicher Verfolgung (Stalking) bei. Unmittelbaren Schutz bieten die österreichischen Frauenhäuser, in denen betroffene Frauen und Kinder Beratung und Unterkunft finden.

Fünf Frauenhäuser bieten Schutz

In Oberösterreich bieten fünf Frauenhäuser – in Linz, Wels, Steyr, Vöcklabruck und Ried – Frauen Schutz und Unterstützung durch eine sichere Wohnmöglichkeit. Die finanzielle Absicherung der Frauenhäuser wird in Oberösterreich seit 2001 durch das Oö. Sozialhilfegesetz (§ 20 Oö. SHG 1998), welches 2011 zum Teil vom Oö. Mindestsicherungsgesetz ( § 24 Oö. BMSG 2011) abgelöst wurde, zur Gänze gewährleistet. Aufgrund der Leistungsverträge mit den Oö. Frauenhäusern und der dadurch gesicherten Finanzierung durch das Land Oberösterreich können die Frauenhäuser ihre Aktivitäten und Strategien langfristig planen und so ihre Funktion als Kriseneinrichtung wahrnehmen.

2012 betrugen die Gesamtkosten für alle oberösterreichischen Frauenhäuser 1.942.791 Euro. Rund 95 Prozent (1.854.733 Euro) dieser Kosten werden aus Mitteln des Sozialressorts des Landes abgedeckt, das allerdings 40 Prozent davon im Wege der Umlage von den Sozialhilfeverbänden und Magistraten zurückerhält. Die restlichen Kosten werden aus Klientinnen-Beiträgen (43.024 Euro), Sonstigen Förderungen (31.944 Euro, vorwiegend Spenden) und Bundesförderungen (13.090 Euro) bestritten. Für das Jahr 2013 waren 2.163.000 Euro für Frauenhäuser budgetiert. Im Jahr 2014 sind 2.217.100 Euro im Budget veranschlagt.

Inanspruchnahme der Frauenhäuser

Die oberösterreichischen Frauenhäuser bieten bis zu 38 Frauen und 64 Kindern gleichzeitig Schutz. Im Jahr 2013 waren in den fünf Frauenhäusern in Summer 212 Frauen und 199 Kinder untergebracht. Insgesamt hielten sich die 212 Frauen 12.536 Tage in den Frauenhäusern auf. Bei den Kindern beliefen sich die Aufenthaltstage auf insgesamt 11.792 Tage. (siehe Grafik auf der nächsten Seite)
 
Quelle: Land OÖ

"Im Jahr 2013 betrug die Auslastung aller Frauenhäuser in Oberösterreich 91 Prozent. Diese Auslastung zeigt, dass das Angebot knapp ausreicht. Eine Auslastung von 100 Prozent würde in diesem Zusammenhang bedeuten, dass in Notfällen keine Frauen mehr aufgenommen werden können. Das ist aber nicht Sinn der Sache und muss unbedingt vermieden werden. Es müssen ausreichend freie Plätze für Notfälle verfügbar sein", erklärt die zuständige Landesrätin Mag.a Gertraud Jahn.

Die Täter von denen die Gewalt ausgeht, stammen meist aus dem engsten Familienkreis. Im Jahr 2013 fanden insgesamt 212 Frauen in einem der fünf Frauenhäuser in Oberösterreich Schutz und Betreuung. 124 Frauen flüchteten vor ihrem Ehemann, von dem die Gewalt ausging. Weitere 47 Frauen gaben an, dass der Lebensgefährte sie misshandelt.

Quelle: Land OÖ

"Insbesondere die Tatsache, dass in 90 Prozent der Fälle die Person, die Gewalt ausübt aus dem engsten Familienkreis stammt, macht Gewalt gegen Frauen und Kinder so problematisch und eine Lösung schwierig. Die Frauen sind oftmals wirtschaftlich vom Misshandler abhängig. Der Weg in ein Frauenhaus ist da der einzige Ausweg, um zur Ruhe zu kommen und ein gewaltfreies Leben zu beginnen", betont Jahn.

Entwicklung der Auslastung

Eine Analyse der Entwicklung der Auslastung macht deutlich, dass die oberösterreichischen Frauenhäuser überwiegend von Frauen mit Kindern in Anspruch genommen werden. Die Zahl der im Frauenhaus untergebrachten Kinder überstieg in den Jahren 2005 bis 2010 stets die Zahl der im Frauenhaus schutzsuchenden Frauen.

Ab dem Jahr 2009 stieg die Zahl der schutzsuchenden Frauen, die im Frauenhaus untergebracht waren stetig an. Erst im letzten Jahr konnte ein neuerlicher Rückgang der schutzsuchenden Frauen beobachtet werden.

Quelle: Land OÖ

Situation nach dem Frauenhaus

Im Jahr 2013 kehrten laut eigenen Angaben 19 Prozent der Frauen wieder zurück zum Misshandler. Ein Jahr zuvor belief sich diese Rate noch auf 26 Prozent. "In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind es oftmals die Frauen, die keine Beschäftigungsmöglichkeit finden. Ohne Beschäftigung ist es noch schwieriger eine Wohnung zu finden. Die Frauen befinden sich in einem Teufelskreis", so Jahn. Bestätigt wird dieser Befund durch die Tatsache, dass 27 Prozent der Frauen, die im Jahr 2013 in einem oberösterreichischen Frauenhaus Schutz fanden, kein Einkommen hatten. 

 Quelle: Land OÖ

"Die Frauen erhalten im Frauenhaus Hilfestellung und Unterstützung, unter anderem auch, wenn es darum geht verschiedenste Leistungen zu beantragen – wie etwa Unterhalt oder bedarfsorientierte Mindestsicherung. Neben einer finanziellen Absicherung braucht es aber auch ausreichend leistbaren Wohnraum. Hier muss angesetzt werden", fordert Soziallandesrätin Gertraud Jahn.
Lediglich 21 Prozent der Frauen konnten im Jahr 2013 nach dem Aufenthalt im Frauenhaus in eine eigene Wohnung beziehungsweise ein eigenes Zimmer übersiedeln. Acht Prozent kehrten in die alte Wohnung ohne den Misshandler zurück. Rund 17 Prozent kamen vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten unter.

Social Media Kanäle

Besuche unsere Social Media Kanäle!